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Lagermöglichkeiten von losen Pellets für die automatische Beschickung

Allgemeines

Für die Lagerung von Holzpellets gelten keine speziellen Auflagen nach der jeweiligen Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (FeuVO), wenn

- In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Meck-Pom, Nieder-
   sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
   Holstein, Thüringen die zu lagernde Menge 15.000 kg nicht übersteigt (§12 FeuVO)

- In Hessen, Saarland die zugehörige Feuerstätte eine Leistung <150kW besitzt (§16 FeuVO)

Auch wenn die oben genannten Verordnungen so gelten - das letzte Wort hat immer noch Ihr zuständiger Schornsteinfeger!

Die Pellets werden mit dem Tank- oder Silowagen angeliefert und in den Lagerraum eingeblasen. Die Silowagen verfügen über Schlauchlängen bis zu max. 25 m. Deshalb sollte der Lagerraum innerhalb dieser Entfernung von der Zufahrtmöglichkeit zugänglich sein. Bei innenliegenden Lagerräumen müssen die Einblas- und Abluftrohre bis zur Außenwand geführt werden.
 

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Der Heizraum sollte ebenfalls an eine Außenmauer angrenzen, weil dadurch eine direkte Be- und Entlüftung des Heizraumes möglich ist. Bei innenliegendem Heizraum muss ein Lüftungsrohr - mind. 200 cm2 - bis an die Außenmauer geführt werden.

Der Lagerraum muss absolut trocken sein und innen über Schrägböden verfügen. Ideale Lager-
räume sind rechteckig. Je schmaler der Raum, desto weniger »Leerraum« geht unter den Schrägen verloren.

Bei kleineren Anlagen können Lagerräume auch aus einer stabilen Holzkonstruktion, z.B. OSB-
Platten gefertigt werden. Alle Lagerräume müssen staubdicht sein.

Eine zweite Möglichkeit:
Lageraum im Erdtank: Wenn im Keller kein Platz ist, kann ein Lagertank unterirdisch in der Nähe des Heizraumes installiert werden. Die Pellets werden dann durch ein Saugsystem zum Vorratsbehälter am Heizkessel befördert.

Generell gilt: Eine hohe Pelletqualität im Lagerraum senkt die Jahresbrennstoffkosten und vermeidet Funktionsstörungen der Heizanlage.

Türen:
Wie auch bei allen anderen Heizsystemen ist die Heizraumtür und die Tür des Lagerraumes als Brandschutztür (mind. T30) auszuführen. Sie müssen nach außen aufgehen und mit einer Dichtung versehen sein. Bei der Tür des Pelletslagerraumes müssen auf der Innenseite der Türöffnung Holzbretter oder Pfosten angebracht werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken. Schlüsselloch abdichten nicht vergessen!

Elektroinstallationen:
Im Pelletslagerraum dürfen sich keine Lichtschalter, Steckdosen, Lichtlampen oder Verteilerdosen und dergleichen befinden. Außerhalb des Heizraumes muss ein »Not-Aus-Schalter« angebracht werden.

Befüllstutzen:
Die Befüllstutzen werden mit dem Mauerwerk (Erdung) verbunden. Verbindungsrohre vom Befüllstutzen zum Lagerraum, die durch einen Nebenraum durchgeführt werden, müssen aus Metall sein.

Kamin:
Der benötigte Kaminquerschnitt ist abhängig von der Nennleistung der Heizungsanlage und der wirksamen Kaminhöhe. Als Faustregel gilt jedoch:
Nennleistung bis 20 kW: Durchmesser 16 cm.
Nennleistung 20...30 kW: Durchmesser 18 cm.
Kamin feuchteunempfindlich ausführen!

Zugregler:
Zur Stabilisierung der Zugverhältnisse ist der Einbau eines Zugreglers - im Kamin oder Rauchrohr - notwendig.

Die Größe des Pelletslagerraumes:
Grundsätzlich sollte der Pelletslagerraum länglich-rechteckig sein, wobei die Raumbreite, wenn möglich, 2,0 m nicht übersteigen soll. Je schmäler der Raum ist, desto weniger »Leerraum« bleibt. Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt von der Gebäudeheizlast ab, sollte jedoch so groß gewählt werden, dass eine Jahresbrennstoffmenge (ca. 5.000 bis 6.000 kg für ein Einfamilienhaus bis 150 m2) eingelagert werden kann.

Der Luftraum:
Der Lagerraum kann nicht ganz bis oben gefüllt werden. Nutzbares Volumen: 2/3 des Raum-
volumens (wird durch Raumentnahmeschnecke automatisch entleert).

Die meisten Pelletsheizungen sind vollautomatische Heizsysteme mit einer Raumaustragung aus einem Lagerraum oder Sacksilo.

Bevor Sie sich aber Ihr Pelletslager zusammenzimmern, fragen Sie nach möglichen Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern und berufen Sie sich bitte nicht ausschliesslich auf diese Seite. Informationen über den genauen Stand der Gesetzeslage bekommen Sie bei Ihrem Heizungsbauer, beim Schornsteinfeger oder im Landratsamt.

 

 

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